Den Beitrag entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Mediendienst Integration

Droht Flüchtlingen die Abschiebung oder sind sie ein “Dublin-Fall”, können sie unter Umständen im sogenannten “Kirchenasyl” unterkommen. Einige Kirchengemeinden in Deutschland nehmen vorübergehend Asylsuchende auf. Dadurch soll Zeit gewonnen werden, damit die Behörden das Asylverfahren erneut überprüfen können.

Anfang Juni 2023 gab es 425 “aktive Kirchenasyle”, in denen 685 Personen lebten, darunter 156 Kinder, so die Statistik des Vereins “Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche”. 2022 dokumentierte der Verein insgesamt 1.119 Kirchenasyle, darunter 1.098 “Dublin-Fälle”.

Nach einem starken Anstieg während der Flüchtlingszuwanderung ab 2015, geht die Zahl seit einigen Jahren wieder zurück. 1983 wurde das erste Kirchenasyl in Berlin gewährt und zehn Jahre später die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gegründet.

Nur selten Korrekturen an den Entscheidungen

In rund 767 Fällen führte Kirchenasyl 2022 dazu, dass die Frist zur Überstellung in andere EU-Staaten nicht eingehalten wurde. Ein Kirchenasyl führt zwar häufig zu einer erneuten Prüfung der Fälle, allerdings selten zu einer Änderung der Entscheidung. 2015 haben Kirchen und Behörden vereinbart, dass die Kirchen “aussagekräftige Dossiers” über jeden einzelnen Fall erstellen sollen. 2021 wurden 623 derartige Dossiers eingereicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüfte die Fälle erneut. Als Ergebnis änderte es aber nur selten seine Entscheidung: Nur in 9 Fällen wurde die Entscheidung zurückgenommen.Quelle

Strafverfahren und Urteile

In der Vergangenheit gab es einige Strafverfahren gegen Geistliche, die Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt hatten. Der Vorwurf lautete: Beihilfe zum illegalen Aufenthalt (§ 95 AufenthG). Im Februar 2022 erging das erste Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG Bayern) zu dieser Frage: Das Gericht sprach den Benediktiner-Bruder Abraham Sauer frei. Er hatte einem Palästinenser Kirchenasyl gewährt. Im Juli 2022 folgte ein nachgeordnetes Gericht in Bayern (Landgericht Würzburg) dieser Rechtsprechung und sprach die Ordensschwester Juliana Seelmann frei.

Beitragsfoto: Kirchenasyl ist eine letzte Möglichkeit für Kirchengemeinden, Flüchtlingen beizustehen. Foto: Ev. Kirche Dortmund