Das internationale Flüchtlingsrecht darf nicht weiter ausgehöhlt werden
Berlin | Anlässlich des Internationalen Tags des Flüchtlings am 20. Juni erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Die Genfer Flüchtlingskonvention feiert am 28. Juli 2021 ihr 70-jähriges Bestehen. Verabschiedet unter dem Eindruck von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg ist sie bis heute der wichtigste völkerrechtliche Vertrag zum Schutz der Rechte von Schutzsuchenden weltweit.
Angesichts von 82,4 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht vor Gewalt, Krieg und Verfolgung sind, ist es heute wichtiger denn je, die Genfer Flüchtlingskonvention auf nationaler und europäischer Ebene zu verteidigen und sich politisch und zivilgesellschaftlich für ihre Geltung einzusetzen. Da die Fluchtrouten immer gefährlicher werden, bedarf es zudem einer Stärkung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer und der Ausweitung legaler Zugangswege, um das Leben der Geflüchteten zu schützen.
Grundpfeiler des Flüchtlingsrechts ist der Zugang für Schutzsuchende zu einem fairen und individuellen Asylverfahren. Illegale und gewaltsame Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen, wie sie in zahlreichen Berichten dokumentiert sind, führen jedoch zu einer fortschreitenden Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes. Um dieser Praxis entschieden entgegenzutreten, braucht es einen starken unabhängigen Monitoring-Mechanismus an den Grenzen und einen effektiven Zugang zu Rechtsschutz für die Betroffenen. Das in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerte Refoulement-Verbot verpflichtet die Mitgliedstaaten, niemanden in ein Land zurückzuweisen, in dem Verfolgung oder die weitere Abschiebung in das Land der Verfolgung droht.
Lediglich ein Bruchteil der 82,4 Millionen Schutzsuchenden gelangt nach Europa. Dennoch ist die politische Debatte hierzulande geprägt von einer Rhetorik der Abwehr und der Abschottung und nicht von den menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten.“
Beitragsfoto © Ahmed akacha (Pexels)