Das Bundesjugendkuratorium (BJK) plädiert für den Aufbau nachhaltiger Infrastrukturen zur Sicherung der Rechte von jungen Geflüchteten

Das BJK fordert in einem Zwischenruf vom 30. März den Aufbau nachhaltiger Infrastrukturen, um so die gegenwärtige Situation zur Sicherung der Rechte von jungen Geflüchteten zukünftig krisenfester zu gestalten. In der Kinder- und Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen sowie in den gesundheitsbezogenen Diensten in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren zwar fachliche Kompetenzen sowie Verfahren und Organisationsformen entwickelt, um die Rechte von jungen Geflüchteten – insbesondere unbegleitete minderjährigen Flüchtlingen – zu verwirklichen und mit ihnen biografische Perspektiven zu gestalten. Jedoch wird gegen­wärtig beobachtet, dass die Infrastrukturen für die Inobhutnahme und eine nachhaltige Versorgung, Betreuung und Begleitung gerade von jungen Geflüchteten an vielen Orten in Deutschland nicht so etabliert sind, dass sie krisenfest und flexibel auf die sich immer wieder verändernden Heraus­forderungen reagieren können. Dies zeigt sich aktuell an der in einigen Bundesländern praktizierten Absenkung von Standards.

Infrastrukturen festigen

Das BJK hat schon 2015 darauf hingewiesen, dass Infrastrukturen nach­haltig aufgebaut werden müssen, um so auch in Belastungssituationen die individuelle, unabhängige, rechtliche sowie subjektive Vertretung und Beteiligung jedes jungen Menschen sicherzustellen. Das BJK plädiert des­halb für ein kooperativ und bundesweit angelegtes Nachhaltigkeitsforum: Junge Geflüchtete. Die hierin liegende dauerhafte Infrastruktur sollte Vorkehrungen und Vorhaltestrukturen enthalten, sodass auch kurzfristig räumliche und fachliche Kapazitäten sowie überörtliche Kooperationen aktiviert werden können. Weiterhin ist eine mehrsprachige Öffnung und Weiterentwicklung von Verfahrensstrukturen und Teams in den Kommunen und Beratungsnetzwerken notwendig, damit die jungen Menschen entsprechend informiert werden können und sie sich in den Verfahren beteiligen können.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnitts­fragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachver­ständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Die „Arbeitsstelle Kinder­ und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugend­institut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium seit vielen Jahren. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper ist ständiger Gast im BJK.

Den vollständigen Text finden Sie hier.

Zwischenruf-Bundesjugendkuratorium-Rechte von jungen Geflüchteten