Seit März 2011 herrscht in Syrien Bürgerkrieg. Seitdem mussten mehrere Millionen Syrer:innen ihr Zuhause verlassen. Rund 7 Millionen Syrer:innen leben als Binnenflüchtlinge in Syrien. Weitere fünf Millionen leben in anderen Ländern, die meisten in den Nachbarländern Türkei, Libanon, Jordanien, Irak und Ägypten. Das Erdbeben in der Türkei und Syrien 2023 hat die Lebensbedingungen von Syrerinnen deutlich verschlechtert. Mit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 beginnt in Syrien eine neue politische Phase.

Syrische Geflüchtete in der Welt

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR leben rund fünf Millionen Syrer:innen infolge des Bürgerkrieges außerhalb ihres Landes (Stand: Dezember 2024). Die meisten von ihnen befinden sich in den angrenzenden Staaten: der Türkei (3,1 Millionen), dem Libanon (783.000), in Jordanien (631.600), dem Irak (287.400) und in Ägypten (157.700).

Mehr als 1,6 Million syrischen Kriegsflüchtlinge haben zwischen 2011 und Ende 2023 einen Asylantrag in der Europäischen Union gestellt. In Deutschland leben laut UNHCR rund 759.000 syrische Geflüchtete und Asylbewerber:innen (Stand: 2023). Nicht alle in Deutschland lebende syrische Staatsbürgerinnen gelten als Flüchtlinge nach der Definition des UNCHR.

Syrische Geflüchtete in Deutschland

Laut Bundesinnenministerium lebten Ende Oktober rund 974.100 syrische Staatsbürger:innen in Deutschland. Ein Großteil von ihnen kam als Flüchtling nach Deutschland.

Zwischen Januar und November 2024 haben rund 72.400 Syrer:innen einen Asyl-Erstantrag in Deutschland gestellt. Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Bearbeitung der Asylanträge von Syrerinnen vorübergehend eingestellt, betroffen sind Medienberichten zufolge 47.270 Anträge.

Laut Statistischem Bundesamt lebten in Deutschland Ende 2023 rund 712.000 syrische “Schutzsuchende”. Als Schutzsuchende gelten alle Ausländer:innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerberinnen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber:innen. Die Diskrepanz zur Gesamtzahl der syrischen Staatsbürgerinnen lässt sich dadurch erklären, dass viele syrische Staatsbürger:innen andere Aufenthaltstitel (zum Beispiel zur Ausübung eines Berufs oder zum Studium) haben. Seit 2014 stellen Syrer die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland.

Syrische Geflüchtete hatten zum Stichtag 30. Juni 2024 einen Aufenthaltstitel nach folgenden Schutzformen (Haupt-Schutzformen) – ausgenommen sind dabei Personen, die inzwischen einen anderen Aufenthaltstitel haben, weil sie z.B. arbeiten oder studieren:

  • Asylberechtigte: 5.317 Personen
  • Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention: 334.357 Personen
  • Subsidiärer Schutz: 266.001 Personen
  • Aufnahme durch den Bund/oberste Landesbehörde (sogenannte Kontingentflüchtlinge): 18.619 Personen.

Diese Zahlen können von anderen Erhebungen zu Schutzformen abweichen, denn viele Personen haben inzwischen einen anderen Aufenthaltstitel bekommen als bei ihrem ursprünglichen Asylantrag. Die Aufenthaltstitel aller Syrer in Deutschland – also nicht nur Schutzsuchender – waren Ende 2023:

Wer sind die syrischen Geflüchteten?

Alter- und Geschlecht: Syrische Geflüchtete sind mehrheitlich männlich. Etwa 41 Prozent der syrischen Staatsbürger:innen in Deutschland sind Frauen. Syrerinnen in Deutschland sind tendenziell jünger als die Allgemeinbevölkerung: Ihr Durchschnittsalter liegt bei rund 25 Jahren. 37 Prozent sind minderjährig.

Bildungsqualifikation: Im Verhältnis zu anderen Flüchtlingsgruppen sind syrische Geflüchtete gut qualifiziert. Fast die Hälfte der Personen, die zwischen 2015 und 2017 nach Deutschland kamen, hatten ein Gymnasium oder eine Hochschule abgeschlossen. Bei Geflüchteten, die später nach Deutschland kamen, waren es mehr als ein Drittel. Derzeit besuchen rund 206.000 syrische Schüler:innen eine allgemeinbildende Schule in Deutschland (Schuljahr 2023/2024). Weitere 56.100 besuchen eine Berufsschule.

Arbeitsmarkt: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind etwa 226.600 Syrer:innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Stand: Mai 2024). Rund 279.600 Syrer waren bei der Arbeitsagentur zu Ende November 2024 als “arbeitsuchend” gemeldet. Von ihnen gelten 155.100 als “arbeitslos” – das heißt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Arbeitslosenquote von syrischen Staatsangehörigen liegt bei 37 Prozent (etwas mehr als der Durchschnitt von Personen aus sogenannten Asylherkunftsländern: 29,9 Prozent).

Familie: Im Verhältnis zu anderen Geflüchteten sind volljährige Syrer:innen, die in Deutschland Schutz suchen, öfter verheiratet. Von denen, die zwischen 2017 und 2023 Asyl in Deutschland beantragt haben, waren mehr als 60 Prozent verheiratet. Viele Kinder von syrischen Geflüchteten sind in Deutschland geboren: Zwischen 2019 (als die Erhebung begonnen wurde) und 2024 waren das etwa 56.200 Kinder.

Ethnische Herkunft und Religion: Die überwiegende Mehrheit der Syrer:innen, die seit 2015 Asyl in Deutschland beantragt haben, sind arabisch (mehr als 60 Prozent). Etwa ein Drittel gehört zur kurdischen Minderheit. Eine klare Mehrheit (mehr als 90 Prozent) ist muslimischen Glaubens, weniger als 2 Prozent sind Christen und rund ein Prozent Jesiden.

Familiennachzug bei Syrern

Seit 2015 sind rund 128.000 syrische Staatsangehörige zum Zweck der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen (Stand: 31.12.2022).

Einbürgerung von syrischen Geflüchteten

Seit 2021 haben viele syrische Kriegsflüchtlinge, die zwischen 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Seitdem sind Syrer:innen die größte Gruppe unter den Neu-Eingebürgerten. Insgesamt haben zwischen 2016 und 2023 rund 161.000 syrische Staatsbürgerinnen den deutschen Pass erhalten – knapp 90 Prozent von ihnen in den letzten zwei Jahren. Auch unter den Personen, die eine Einbürgerung beantragt haben, sind Syrer:innen bei weitem am ersten Platz, wie eine Befragung des MEDIENDIENSTES vom März 2023 festgestellt hat.

Bedingungen zur Einbürgerung

Ausländer:innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Einen Anspruch auf Einbürgerung hat, wer (unter anderem):

  • seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt,
  • keine antisemitische oder rassistische Straftaten begangen hat,
  • zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht hat,
  • seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und
  • den “Einbürgerungstest” bestanden hat.

Abschiebungen nach Syrien

Zwischen 2012 und 2020 galt für Syrien ein generelles Abschiebeverbot. Dies wurde nicht weiter verlängert. Trotzdem gab es keine Abschiebungen nach Syrien. Zum einen pflegte die Bundesregierung keine Beziehung zum autoritären Regime von Präsident Bashar Al-Assad. Zum anderen haben alle internationalen Berichte zur Sicherheitslage im Land bestätigt, dass – obwohl in Teilen des Landes keine Kampfhandlungen mehr stattfanden – die Lebenssituation und Menschenrechtslage weiterhin katastrophal war. Rückkehrern drohten Inhaftierung, Folter, unmenschliche Behandlung und allgemeine Lebensgefahr. In der Regel schieben keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union Personen nach Syrien ab. Eine Ausnahme ist Schweden: Auf Anfrage des Mediendienstes gab die schwedische Grenzpolizei bekannt, dass zwischen 2021 und 2024 15 Personen nach Syrien abgeschoben wurden (Stand: August 2024).