ONLINE-DISKUSSION der Bundeszentrale für politische Bildung

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist. Mit dem sogenannten Asylkompromiss wurde das Grundrecht in den 1990er Jahren allerdings stark eingeschränkt. Inzwischen ist die Europäische Union für das Asyl- und Flüchtlingsrecht zuständig – lässt aber viel Spielraum für nationale Regelungen. 

Wie steht es derzeit um das Grundrecht auf Asyl in Deutschland? Und welche Rolle spielte das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl während der „Flüchtlingskrise“ 2015? 

Darüber diskutieren am Mittwochabend von 18 bis 19:30 Uhr auf einer Online-Veranstaltung der Bundeszentrale für politische Bildung: 

  • der Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski und 
  • die Migrationsforscherin Petra Bendel.